ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN (AVB) FÜR PRODUKTE VON ZAKŁAD PRODUKCJI FOLII EFEKT PLUS SP. Z O.O.  MIT SITZ IN WARSCHAU

GÜLTIG AB 20. OKTOBER 2022

Zakład Produkcji Folii EFEKT PLUS Sp. z o.o. mit Sitz in Warschau, ul. Złota 44/334, 00-120 Warschau, eingetragen im Unternehmerregister, geführt durch das Amtsgericht Warschau, XII. Wirtschaftsabteilung des Landesgerichtsregisters unter der Landesgerichtsregister (KRS)-Nr. 0000186179, mit der Steueridentifikationsnummer (NIP) 8133193433 und statistischen REGON-Nr. 691533340, im Folgenden Lieferant genannt, sowie der Kunde werden im weiteren Teil der AVB gemeinsam als „Parteien” genannt

Anbetracht dessen, dass:

  • Zakład Produkcji Folii EFEKT PLUS Sp. z o.o. Produkte in Polen, EU-Ländern und Ländern außerhalb der EU verkauft,
  • der Kunde über notwendige Infrastruktur und Erfahrung verfügt, um Produkte erfolgreich zu vermarkten,

vereinbaren die Parteien, wie folgt:

  • 1 Definitionen

Für die Zwecke dieser AVB erhalten die folgenden Begriffe nachfolgend genannte Bedeutung:

1.1. „Geistige Eigentumsrechte” bezeichnen und umfassen insbesondere alle Patente, Urheberrechte, Marken und Handelsnamen sowie alle anderen geistigen Eigentumsrechte oder Anträge auf deren Registrierung, die Zakład Produkcji Folii EFEKT PLUS Sp. z o.o. oder ein mit ihr kapitalmäßig verbundenes Unternehmen in Bezug auf die Produkte besitzt oder jederzeit besitzen, verwenden oder in Bezug auf die Produkte oder seine Tätigkeit registrieren kann.

1.2. „Preisliste” bezeichnet eine durch Zakład Produkcji Folii EFEKT PLUS Sp. z o.o. festgelegte zum jeweiligen Zeitpunkt geltende Produkt-Preisliste.

1.3. „Produkte” bezeichnen und beziehen sich auf das gesamte Sortiment von Zakład Produkcji Folii EFEKT PLUS Sp. z o.o.

1.4. „Kunde” bezeichnet natürliche Personen, die ein Einzelunternehmen betreiben und juristische Personen.

1.5. „AVB” bezeichnen Allgemeine Bedingungen für den Verkauf von Produkten.

1.6 „Übergabe” oder „Produktübergabe” bezeichnet die Lieferung von Produkten an den Kunden an die zwischen den Parteien auf Grundlage dieser AVB vereinbarte/n Adresse/n.

1.7. „Zivilgesetzbuch” bezeichnet das Gesetz Kodeks cywilny (Zivilgesetzbuch) (GBl. von 1964, Nr. 16, Pos. 93).

1.8. „Transportverpackung” bezeichnet eine Sammelverpackung, die den Anforderungen zur Aufbewahrung von Produkten während des Transports, die in den einschlägigen Vorschriften und Empfehlungen des Herstellers und der Zakład Produkcji Folii EFEKT PLUS Sp. z o.o. festgelegt wurden, entspricht, in der die Produkte von Zakład Produkcji Folii EFEKT PLUS Sp. z o.o. an den Kunden übergeben werden.

1.9. „Datum der Fälligkeit des Kaufpreises” bezeichnet das in einer durch Zakład Produkcji Folii EFEKT PLUS Sp. z o.o.  an den Kunden ausgestellten Rechnung genannte Datum, an dem der fällige Betrag gemäß der Rechnung vom Kunden gezahlt werden sollte. Als Zahlungsdatum gilt das Datum, an dem die Zahlung auf dem Bankkonto von Zakład Produkcji Folii EFEKT PLUS Sp. z o.o. gutgeschrieben wurde.

1.10. „Lieferantenkredit” bezeichnet ein Kredit, der dem Kunden durch Zakład Produkcji Folii EFEKT PLUS Sp. z o.o. eingeräumt wird und darin besteht, das Zahlungsziel für die dem Kunden übergebenen Produkte zu verschieben.

1.11. „Vertrauliche Informationen” bezeichnen sämtliche Informationen, die der anderen Partei in mündlicher, schriftlicher oder elektronischer Form übermittelt wurden und sich direkt oder indirekt auf eine Partei der AVB, ihre Gesellschafter, Vertragspartner, in ihrem Auftrag tätige Personen sowie den Gegenstand dieser AVB beziehen.

1.12. „Lokales Lager” bezeichnet ein Lager in der Europäischen Union, in dem zur Übergabe bereitgestellte Produkte aufbewahrt werden.

1.13. „Autorisierungsnummer” bezeichnet eine Nummer, die von der Abteilung für Kundenservice der Zakład Produkcji Folii EFEKT PLUS Sp. z o.o.  an den Kunden vergeben wird, der Produktreklamationen meldet. Der Erhalt dieser Nummer ist eine zwingende Voraussetzung für etwaige Abrechnungen oder Rückgabe des Produkts.

1.14. „Geschäftsbedingungen” definieren detaillierte Regeln zur Zusammenarbeit zwischen den Parteien und stellen eine Ergänzung zu den Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB) dar.

  • 2 Vertragsgegenstand

2.1. Der Gegenstand dieser AVB ist die Festlegung der Bedingungen für den Verkauf von Produkten durch Zakład Produkcji Folii EFEKT PLUS Sp. z o.o. an den Kunden.

2.2. Im Rahmen der Umsetzung dieser AVB und zu den darin vorgesehenen Bedingungen verpflichtet sich Zakład Produkcji Folii EFEKT PLUS Sp. z o.o. die Produkte an den Kunden zu verkaufen und der Kunde verpflichtet sich, die Produkte bei Zakład Produkcji Folii EFEKT PLUS Sp. z o.o. zum persönlichen Gebrauch oder zum Zweck ihres Weiterverkaufs in eigenem Namen und auf eigene Rechnung sowie auf eigene Verantwortung nach allgemein geltenden Rechtsvorschiften und den Bestimmungen dieser AVB zu erwerben.  

2.3. Diese AVB sind auf der allgemein zugänglichen Website www.folia-stretch.pl verfügbar/veröffentlicht.

  • 3 Bestellvorgang

3.1. Nach Aufgabe einer Bestellung durch den Kunden, in der die Menge und Art der Produkte anzugeben ist, erfolgt der Verkauf der Produkte.

3.2. Jede Bestellung soll folgende Angaben enthalten:

  1. a) Angaben zum Kunden (Name, Adresse, Landesgerichtsregister-Nr. (KRS), Steuer-Id-Nr. (NIP),
    b) die genaue Lieferadresse, wenn diese Adresse vom Sitz des Kunden abweichen soll, muss diese Tatsache ausdrücklich hervorgehoben werden,
    c) Beschreibung der zu bestellenden Ware: Art, Abmessungen, Gewicht und Menge,
    d) Versandart,
    e) den vorgeschlagenen Liefertermin,
    f) Kontaktdaten des Bestellers.

3.3. Voraussetzung für die Bearbeitung einer Bestellung ist deren Bestätigung durch den Lieferanten. Der Lieferant teilt dem Kunden die Bestätigung der Bestellung innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt der Bestellung durch Übersendung einer Bestellbestätigung.

3.4. Liegt die Bestätigung der Bestellannahme durch den Lieferanten innerhalb der in Abs. 3.3 genannten Frist nicht vor, bedeutet das, dass der Vertrag nicht zustande gekommen ist und dem Lieferanten keine Verpflichtungen gegenüber dem Kunden entstehen.

3.5. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass die Stärke des bestellten Produkts aufgrund technologischer Gegebenheiten um maximal +/- 5% (für Folien ≤  20 µm +/- 1 µm) von der in der Bestellung angegebenen Stärke abweichen, der Unterschied in der Folienbreite +/- 2% betragen und das Bruttogewicht einer einzelnen Handfolie-Rolle +/- 50g abweichen kann (bezieht sich auf Folie bis 1,5 kg brutto), andere Handfolie-Gewichte – Einzelrolle bis zu +/- 5%, für Maschinenstretchfolie/Jumbo-Stretchfolie +/- 3%, und das Brutto-Gewicht der gesamten Palette +/-2 %. Alle Produkte, die in einer Maßeinheit kg bestellt werden – das Endgewicht und der Endwert können von der ursprünglichen Bestellung abweichen, was zu einer Über- oder Unterzahlung führen kann. Im Fall von Unterzahlung verpflichtet sich der Besteller, diese innerhalb der auf der Rechnung genannten Frist zu begleichen.

3.6. Zum Schutz seiner Interessen behält sich der Lieferant das Recht vor, jeden Kunden hinsichtlich seiner Zahlungsfähigkeit und Zuverlässigkeit zu prüfen. In diesem Zusammenhang ist der Lieferant berechtigt, die Annahme einer Bestellung ohne Angabe von Gründen zu verweigern.

3.7. Der Kunde kann eine Bestellung in folgender Weise aufgeben:

  • per E-Mail – durch Übersendung der Bestellung an die E-Mail-Adresse direkt an einen Verkaufsaußendienstmitarbeiter, der das jeweilige Gebiet betreut. Zakład Produkcji Folii EFEKT PLUS Sp. z o.o. kann jederzeit eine schriftliche Bestellbestätigung verlangen. In diesem Fall ist Zakład Produkcji Folii EFEKT PLUS Sp. z o.o. berechtigt, die Bearbeitung der Bestellung bis zum Erhalt der Bestätigung einzustellen.

3.8. Informationen über:

  • Websiteadresse,
  • Telefonnummer der Kundenservice-Abteilung,
  • Fax-Nummer,
  • E-Mail-Adresse,

können Sie dem Anhang Nr. 2 zu den AVB entnehmen.

3.9. Bei Abweichungen zwischen diesen AVB und einer durch den Kunden aufgegebenen Bestellung sind die Bedingungen dieser AVB maßgebend.

3.10. Der Kunde sichert zu und garantiert, dass Personen, die Bestellungen aufgeben werden, zum Zeitpunkt der Aufgabe der Bestellung insoweit ordnungsgemäß zur Vertretung des Kunden berechtigt sind und dass die von ihnen aufgegebenen Bestellungen für den Kunden bindend sind.

3.11. Ist Zakład Produkcji Folii EFEKT PLUS Sp. z o.o. nicht in der Lage, die Bestellung vollständig – zu den darin festgelegten Bedingungen auszuführen, wird er den Kunden darüber innerhalb von 3 Werktagen nach Datum der Bestellbestätigung informieren. In diesem Fall vereinbaren die Parteien neue Bedingungen für die Bestellung.

3.12. Die Parteien erklären ihr Einverständnis zur Lieferung von Produkten in Teilmengen, wenn es Zakład Produkcji Folii EFEKT PLUS Sp. z o.o. nicht zumutbar ist, die Bestellung einmalig komplett auszuführen. In diesem Fall werden die Termine und das Volumen der Lieferungen einzelner Teilmengen durch separate Vereinbarungen zwischen den Parteien festgelegt. Die Festlegung eines anderen Termins der Übergabe der Produkte als das vom Kunden in der oben genannten Bestellung vorgeschlagene Datum wird von den Parteien nicht als Leistungsverzögerung durch Zakład Produkcji Folii EFEKT PLUS Sp. z o.o. angesehen und berechtigt nicht, vom Vertrag über den Kauf der in der Bestellung enthaltenen Produkte zurückzutreten oder den Verkauf der Produkte als erfolglos zu betrachten.

3.13. Hiermit schließen die Parteien – rechtmäßig – die Anwendung von Art. 68-69 des Zivilgesetzbuches aus, insbesondere in Bezug auf:

  • die Möglichkeit der Annahme eines Angebots vorbehaltlich der Änderung oder Ergänzung seines Inhalts,
  • die verbindliche Antwort der anderen Vertragspartei auf das Angebot vorbehaltlich der durch die andere Vertragspartei vorgenommenen Änderungen oder Ergänzungen
  • die stillschweigende Annahme eines Gegenangebots der anderen Vertragspartei durch den Anbieter.

3.14. Zakład Produkcji Folii EFEKT PLUS Sp. z o.o. betreibt nur Großhandel und daher umfasst die Mindestmenge der bestellten Ware EINE EURO-PALETTE, EINE DER EURO-PALETTE ÄHNLICHE PALETTE ODER EINE INDUSTRIE-PALETTE. Während des Aktionszeitraums ist es gestattet, ein neues Sortiment in einer Menge von weniger als 1 Palette zu kaufen.

3.15. AVB gelten für alle mit den Kunden abgeschlossenen Verträge über den Warenverkauf, mit denen kein Einzelvertrag über den Warenverkauf abgeschlossen wurde, der die Geltung dieser AVB ausschließt.

3.16. AVB werden den Kunden auf der Website des Lieferanten zur Verfügung gestellt (www.folia-stretch.pl).

3.17. Jede Aufgabe einer Bestellung durch den Kunden bedeutet, dass dieser sich mit den bei dem Lieferanten geltenden AVB vertraut gemacht hat und diese akzeptiert.

3.18. Der Käufer nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass der Lieferant nicht an vertragliche Muster oder Vorbehalte des Kunden, die diesen AVB entgegenstehen, gebunden ist.

3.19. Falls der Kunde die bei dem Lieferanten geltenden AVB nicht akzeptiert, ist er verpflichtet, dies spätestens vor der Aufgabe der Bestellung mitzuteilen.

3.20. Das Stornieren einer Bestellung nach Bestätigung der Annahme der Bestellung ist nicht möglich. Der Kunde ist berechtigt, die in der Bestellung enthaltene versandte Ware abzunehmen und trägt im Falle der Nichtabnahme der bestellten Ware die Kosten für den Transport, die Lagerung und die Entsorgung der bestellten Ware. Die Entsorgung der Ware erfolgt innerhalb von mindestens drei Monaten nach Datum der geplanten Lieferung. Einem Kunden, der Vorauszahlung geleistet hat, wird die Vorauszahlung nicht zurückerstattet. Die endgültige Abrechnung der nicht abgenommenen Bestellung erfolgt nach Entsorgung der bestellten Ware.

  • 4 Übergabe der Produkte an den Kunden

4.1. Zakład Produkcji Folii EFEKT PLUS Sp. z o.o. verpflichtet sich, die bestellten Produkte innerhalb der zwischen den Parteien vereinbarten Frist gemäß den Bestimmungen der Ziff. 3.1.-3.2., 3.6.-3.7 an den Kunden zu übergeben.

4.2. Sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbaren, werden die Produkte von Zakład Produkcji Folii EFEKT PLUS Sp. z o.o. oder durch einen von Zakład Produkcji Folii EFEKT PLUS Sp. z o.o. damit beauftragten Dritten an die bei der Bestellung im System angegebene Adresse geliefert.

4.3. Zakład Produkcji Folii EFEKT PLUS Sp. z o.o. liefert Produkte in Transportverpackungen aus Karton und/oder auf EINER EUROPALETTE, EINER DER EURO-PALETTE ÄHNLICHEN PALETTE ODER INDUSTRIE-PALETTE.

4.4. Eine andere als die oben von Zakład Produkcji Folii EFEKT PLUS Sp. z o.o. angegebene Form der Produkttransportverpackung wird verwendet, wenn Zakład Produkcji Folii EFEKT PLUS Sp. z o.o. einen schriftlichen Auftrag des Kunden zusammen mit der Verpflichtung des Kunden dazu erhält, die Kosten für den Wechsel oder die Verwendung einer anderen zusätzlichen Verpackung zu tragen, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen über Transportverpackungen und der Empfehlungen des Herstellers über Produkttransportverpackungen.

4.5. Zusammen mit den gelieferten Produkten wird Zakład Produkcji Folii EFEKT PLUS Sp. z o.o. dem Kunden eine schriftliche Information über die Menge der ihm zu diesem Zeitpunkt gelieferten Produkte überreichen.

4.6. Zakład Produkcji Folii EFEKT PLUS Sp. z o.o. haftet für die Übereinstimmung der übergebenen Produktmenge mit der in der Information gemäß Ziff. 4.5. angegebenen Menge.

4.7. Vor Abnahme der Produkte hat der Kunde (oder eine in seinem Namen zur Abnahme der Produkte bevollmächtigte Person) den Zustand der Produkte durch Prüfung des Zustandes der Transportverpackungen zu untersuchen. Im Falle von Abweichungen in Bezug auf die Menge, Qualität der Außenverpackungen oder Art des Produktes hat der Kunde Zakład Produkcji Folii EFEKT PLUS Sp. z o.o. unverzüglich, spätestens aber innerhalb von (3) Werktagen nach Übergabe hierüber zu informieren und ein Abweichungsprotokoll, das den Anhang Nr. 1 zu diesen AVB darstellt, beizufügen. Meldet der Kunde innerhalb dieser Frist die Unstimmigkeiten nicht, verzichtet der Kunde auf etwaige Ansprüche wegen der Nichtkonformität der in Ziff. 4.1 genannten Produkte. Die Bestätigung der Annahme der Produkte durch den Kunden zum Zeitpunkt der Übergabe ist gleichbedeutend mit der Bestätigung der Konformität der Menge der gelieferten Transportverpackungen.

4.8. Im Fall von Lieferungen im Rahmen von Teilladungen in der Republik Polen – können Lieferungen teilweise (sog. Sammelgutlieferungen) wie folgt durchgeführt werden: 1 Lieferung an einem 1 Werktag an 1 Vertragspartner in der Menge bis 4999 kg, max. 8 Palettenplätze (1 Palette max. 1200 kg brutto). Die Sammelgutlieferungen erfolgen an Werktagen von Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr. Die vorgesehene Frist für Sammelgutlieferungen beträgt 48 Stunden ab dem Zeitpunkt der Abholung der Sendung bei EFEKT PLUS, unter Beachtung der Werktagetermine und der zulässigen Tageslimits pro 1 Vertragspartner. Für den Fall, dass der Vertragspartner keine Komplettladungen bestellt, ist ein einmaliger Versand von Waren möglich, sofern eine zusätzliche von EFEKT PLUS festgesetzte Gebührt entrichtet wurde. Eine zusätzliche Transportgebühr entsteht auch bei besonderen Kundenanforderungen an die Zustellung (z.B. Aufteilung der Lieferung in kleinere Lieferungen aufgrund logistischer Einschränkungen, Umleitung der Lieferung an eine andere als in den Lieferpapieren angegebene Adresse, Notwendigkeit der Wiederholung der Lieferung durch den Frachtführer, Nichtabnahme der Lieferung etc.). Bestellungen für Komplettladungen können mittels Sattelzugmaschine mit 13,6 m langem Auflieger ausgeführt werden. Falls eine Warenabnahme mittels dieses Transportmittels nicht möglich ist, ist der Kunde verpflichtet, dies dem Händler mitzuteilen und er vereinbart dann mit dem Kunden individuelle Lieferbedingungen.

  • 5 Gegenseitige Verpflichtungen der Parteien

5.1. Der Kunde verpflichtet sich, den Nutzern der Produkte die Möglichkeit zur direkten Rücksprache mit einer bei dem Lieferanten berechtigten Person einzuräumen. Zakład Produkcji Folii EFEKT PLUS Sp. z o.o. haftet nicht für Schäden, die durch Handlungen oder Unterlassungen einer Person verursacht wurden, die die Nutzer der Produkte unter Auslassung der bei dem Lieferanten berechtigten Personen konsultiert.

5.2. Werbemaßnahmen, die der Kunde in Bezug auf die Produkte durchführt, erfolgen auf eigene Kosten des Kunden und auf seine Verantwortung. Der Kunde garantiert, dass die betreffenden Werbemaßnahmen in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des polnischen Rechts durchgeführt werden. Zakład Produkcji Folii EFEKT PLUS Sp. z o.o. kann sich nach eigenem Ermessen an den Werbemaßnahmen des Kunden beteiligen. Die Nutzung von Rechten des geistigen Eigentums durch den Kunden im Rahmen seiner Werbemaßnahmen bedarf jeweils der vorherigen Abstimmung mit Zakład Produkcji Folii EFEKT PLUS Sp. z o.o. und vorheriger schriftlicher Zustimmung von Zakład Produkcji Folii EFEKT PLUS Sp. z o.o. Der Kunde verpflichtet sich, Werbemaßnahmen in Bezug auf die Produkte direkt oder indirekt nur so durchzuführen, dass der gute Name und Ruf von Zakład Produkcji Folii EFEKT PLUS Sp. z o.o. und allen mit Zakład Produkcji Folii EFEKT PLUS Sp. z o.o. kapitalmäßig verbundenen Unternehmen nicht geschädigt wird.

5.3. Alle Marketing- und Werbematerialien, die vom Kunden in Bezug auf die Produkte erstellt oder vom Kunden erhalten werden, in denen geistige Eigentumsrechte genutzt werden, bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch Zakład Produkcji Folii EFEKT PLUS Sp. z o.o., bevor das betreffende Material vom Kunden in Verkehr gebracht wird. Zakład Produkcji Folii EFEKT PLUS Sp. z o.o. hat das ausschließliche Recht, die Genehmigung von Werbematerial, das geistige Eigentumsrechte enthält, ohne Angabe von Gründen zu verweigern.

5.4. Der Kunde verpflichtet sich, auf eigene Kosten und Verantwortung etwaige für den Kauf und Weiterverkauf der Produkte durch ihn erforderliche Lizenzen und Genehmigungen einzuholen.

5.5. Der Kunde verpflichtet sich, während und im Rahmen der Durchführung dieser AVB alle allgemein geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere die Vorschriften über Verpackungserzeugnisse, Anforderungen, Entscheidungen von Behörden, die in Fragen der Qualitäts- und Handelsüberwachung von Verpackungserzeugnissen zuständig sind, sowie Gerichtsentscheidungen oder Bescheide von Verwaltungsbehörden in Bezug auf die Produkte einzuhalten.

5.6. Zakład Produkcji Folii EFEKT PLUS Sp. z o.o. haftet nicht für Schäden, die durch Verzögerungen bei der Lieferung von Produkten verursacht wurden, welche nicht aus von Zakład Produkcji Folii EFEKT PLUS Sp. z o.o. zu vertretenden Gründen und nicht durch Verschulden von Zakład Produkcji Folii EFEKT PLUS Sp. z o.o. entstanden sind.

  • 6 Produktsicherheit

6.1. Der Kunde wird Zakład Produkcji Folii EFEKT PLUS Sp. z o.o. oder ihrem bevollmächtigten Vertreter alle Informationen über eventuelle Mängel an den Produkten innerhalb von sieben (7) Tagen nach Erhalt der Benachrichtigung über das Eintreten einer solchen Situation, jedoch nicht später als 30 Tage nach dem Lieferdatum, übermitteln.

6.2. Informationen gemäß Ziff. 6.1. werden vom Kunden an Zakład Produkcji Folii EFEKT PLUS Sp. z o.o. auf dem entsprechenden Formular eingereicht. Das Muster des Formulars stellt den Anhang Nr. 1 zu diesen AVB dar.

6.3. Der Kunde verpflichtet sich, die Produkte in Übereinstimmung mit den unter Ziff. 7.12 dieser AGB genannten Anforderungen und den allgemeinen Anforderungen aus den Bestimmungen der Vorschriften über Kunststoffprodukte zu lagern und zu transportieren. Ein Verstoß gegen eine dieser Bedingungen ist die Grundlage für die Kündigung dieser AVB.

6.4. Der Kunde ist verpflichtet, mit Zakład Produkcji Folii EFEKT PLUS Sp. z o.o. in vollem Umfang mitzuwirken, wenn es notwendig ist, die Produkte vom Markt zu nehmen, gleich ob aufgrund einer Entscheidung der zuständigen Verwaltungsbehörden (zwangsweise Rücknahme) oder aufgrund einer einseitigen Entscheidung von Zakład Produkcji Folii EFEKT PLUS Sp. z o.o. (freiwillige Rücknahme). Sowohl im Falle einer zwangsweisen als auch im Falle einer freiwilligen Rücknahme verpflichtet sich der Kunde, den Anweisungen von Zakład Produkcji Folii EFEKT PLUS Sp. z o.o. unverzüglich Folge zu leisten.

  • 7 Produktmängel

7.1. Alle Reklamationen bezüglich Produktmängel sind Zakład Produkcji Folii EFEKT PLUS Sp. z o.o. innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Datum der Produktübergabe zu melden. Nach Ablauf dieser Frist erlöschen die Rechte des Kunden aus der Gewährleistung für Sachmängel. Die Benachrichtigung sollte so erfolgen, dass bestätigt werden kann, dass der Lieferant die Benachrichtigung erhalten hat. Der Lieferant haftet im Rahmen der Gewährleistung zu den in diesen AVB genannten Grundsätzen. Eine weitergehende Haftung aus Gewährleistung ist ausgeschlossen. Reklamationsmeldungen erfolgen durch Telefonkontakt mit der Kundenservice-Abteilung und durch schriftliche Bestätigung (E-Mail) und werden innerhalb von drei (3) Werktagen nach Meldungsdatum bearbeitet. Eine Reklamationsmeldung zusammen mit der mangelhaften Ware (d.h. einer Probe, die das vom Verkäufer gekaufte Originalprodukt darstellt) ist an den Lieferanten zu senden, zuvor sollte man die Zustimmung des Verkäufers zum Versand einer solchen Probe einholen. Wird innerhalb von 14 Tagen im Rahmen des Reklamationsverfahrens die mangelhafte Folie oder deren Probe nicht übergeben oder Fragen des Lieferanten zur Reklamation nicht beantwortet, wird die Reklamation negativ beantwortet.

Bei stückweise gekaufter Folie – wird die angebrochene Folienrolle nicht reklamiert.

7.2. Über die Art und Weise, wie die Reklamation erledigt wird, wird der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Meldung bei Zakład Produkcji Folii EFEKT PLUS Sp. z o.o. schriftlich informiert.

Wird die Reklamation als gerechtfertigt angesehen, vereinbart der Verkäufer mit dem Käufer die Art und Weise der Reklamationserledigung (mengenmäßige Berichtigung oder andere mit dem Käufer vereinbarte Form).

Die Rücksendung der reklamierten Ware durch den Käufer aufgrund einer anerkannten Reklamation darf nur mit Zustimmung des Verkäufers erfolgen. In einem solchen Fall ist der Verkäufer verpflichtet, die dem Käufer entstandenen nachgewiesenen Transportkosten zu erstatten. Falls die zurückzugebende Ware vom Verkäufer beim Käufer abgeholt wird, erfolgt die Abholung der Ware an dem Ort, an dem die Ware im Rahmen des Verkaufs an den Käufer geliefert wurde, es sei denn, die Parteien vereinbaren eine andere Abholadresse der Ware und in der mit dem Verkäufer vereinbarten Menge.

7.3. Zakład Produkcji Folii EFEKT PLUS Sp. z o.o. haftet gegenüber dem Kunden nicht für zusätzliche, laufende Kosten, die ihm direkt entstanden sind, wenn das Produkt einen Mangel aufweist, der seinen Wert mindert, oder wenn das Produkt keine Eigenschaften hat, die dem Kunden von Zakład Produkcji Folii EFEKT PLUS Sp. z o.o. zugesichert wurden oder wenn das Produkt dem Kunden in einem unvollständigen Zustand geliefert wurde und die oben genannten Umstände auf das Verschulden von Zakład Produkcji Folii EFEKT PLUS Sp. z o.o. zurückzuführen sind. Zakład Produkcji Folii EFEKT PLUS Sp. z o.o. haftet nicht für Produktmängel, die nach dem Übergang des mit dem Produkt verbundenen Risikos auf den Kunden aufgetreten sind, einschließlich für Mängel, die durch unsachgemäße Lagerung der Produkte durch den Kunden verursacht wurden, es sei denn, die Mängel resultieren aus einem zuvor in den Produkten gesteckten Grund und die Mängel nicht innerhalb der in Ziff. 7.1 genannten Frist festgestellt werden konnten. Die Schadensersatzhaftung des Lieferanten gegenüber dem Kunden für Schäden infolge des Verkaufs mangelhafter Ware ist auf den tatsächlichen Schaden des Kunden begrenzt (umfasst nicht insbesondere den entgangenen Gewinn des Käufers) und deren Höchstgrenze ist der Wert der gekauften Produkte und basiert nur auf dem Prinzip des vorsätzlichen Verschuldens. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen. In gleichem Umfang haftet der Lieferant für Handlungen oder Unterlassungen der Personen, die zur Bearbeitung der Bestellung des Kunden von ihm eingesetzt wurden. 

7.4. Die Rückgabe der Produkte darf nur aufgrund von Mängeln der Produkte erfolgen, die ihre Verwendung verhindern und deren Eigenschaften nicht den von Zakład Produkcji Folii EFEKT PLUS Sp. z o.o. in Technischen Datenblättern zugesicherten Parametern entsprechen.

7.5. Vor der Rücksendung der Produkte ist der Kunde verpflichtet, eine Autorisierungsnummer von der Kundenservice-Abteilung von Zakład Produkcji Folii EFEKT PLUS Sp. z o.o. einzuholen.

7.6. Aufgrund der vertraglichen Modifizierung der Gewährleistungshaftung für Produktmängel von Zakład Produkcji Folii EFEKT PLUS Sp. z o.o. schließen die Parteien hiermit gemäß Art. 558 § 1 des Zivilgesetzbuches die Gewährleistungshaftung für Produktmängel von Zakład Produkcji Folii EFEKT PLUS Sp. z o.o. vorbehaltlich der Ziff. 7.1.-7.5. und 7.7. aus.

7.7. Zakład Produkcji Folii EFEKT PLUS Sp. z o.o. ist nicht verpflichtet, wegen qualitativer oder quantitativer Mängel der Produkte andere als die in diesen AVB genannten oder sich aus zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ergebenden Leistungen zu erbringen. Die in diesen AVB genannten Rechte des Kunden erlöschen, wenn er Zakład Produkcji Folii EFEKT PLUS Sp. z o.o. nicht über den Mangel oder die Nichtkonformität der Produkte innerhalb der von den Parteien oben festgelegten Fristen und in jedem Fall nach dreißig Tagen nach Produktübergabe informiert.

7.8. Aktions- oder nicht vollwertige und daher rabattierte Produkte können nicht reklamiert werden. Nur das bei EFEKT PLUS gekaufte Originalsortiment kann reklamiert werden. Verarbeitete oder konfektionierte Produkte können nicht reklamiert werden.

7.9. Im Falle einer unberechtigten Reklamation ist der Kunde verpflichtet, das reklamierte Produkt auf eigene Kosten innerhalb der vom Lieferanten angegebenen Frist abzuholen und die dem Lieferanten durch das Reklamationsverfahren entstandenen nachgewiesenen Kosten zu tragen.

7.10. Der Kunde ist verpflichtet, alle möglichen Schritte zu unternehmen, um Schäden im Zusammenhang mit der Verwendung des mangelhaften Produkts so gering wie möglich zu halten. Werden sie nicht unternommen, haftet der Lieferant nicht im Umfang des Schadens, der verringert werden könnte, wenn der Kunde diese Schritte unternommen hätte.

7.11. Der Kunde ist verpflichtet, Transportschäden durch einen entsprechenden Vermerk auf dem Frachtpapier und dem Schadensprotokoll anzuzeigen und diese dem Lieferanten unverzüglich unter Übersendung einer Fotodokumentation, die den Schaden präsentiert und bestätigt, und der Transportdokumente zu melden. Transportreklamationen ohne Vermerk auf den Frachtpapieren und/oder ohne vom Fahrer unterschriebenes Schadensprotokoll werden abgelehnt.

7.12. Der Kunde ist verpflichtet, das gekaufte Produkt in angemessenen Bedingungen aufzubewahren und zu lagern, d.h.:

a).  Die Folien sollten an Orten aufbewahrt werden, die keinen direkten Witterungseinflüssen wie Sonne oder Regen ausgesetzt sind und an denen die Temperatur 25 Grad Celsius nicht überschreitet und gleichzeitig 10 Grad Celsius nicht unterschreitet. Die Folie sollte in einem Abstand von mindestens 1,5 Metern zu eingeschalteten Heizgeräten, starken Oxidationsmitteln, Reduktionsmitteln und aggressiven Chemikalien gelagert werden. Die Einhaltung der vorstehenden Regeln ermöglicht eine ordnungsgemäße Verarbeitung der Folie und die Beibehaltung der angegebenen Eigenschaften der Folie.

b). Bei hohen Außentemperaturen – über 25 Grad Celsius und sehr niedrigen Temperaturen –unter 5 Grad Celsius – sind zur Aufrechterhaltung der gewünschten Parameter der Folie die oben genannten Lager- und Aufbewahrungsbedingungen und die Regeln einzuhalten, dass es nach dem Transportprozess notwendig ist, sie der „Ablagerung“ zu unterziehen, d.h. die Folie für einen Zeitraum von etwa 3 bis 5 Tagen in einem trockenen Lager bei einer Temperatur unter 25 Grad Celsius und über 10 Grad Celsius zu lagern, um mögliche Probleme bei ihrer Verwendung zu vermeiden. In der Zeit niedrigerer Außentemperaturen (im Herbst und Winter) wird die Klebrigkeit leicht erhöht, um die Nutzung der Produkte zu erleichtern. In der Frühjahrs- und Sommerzeit wird die Klebrigkeit der Folie an die hohen Außentemperaturen angepasst, was wiederum ein Verkleben der Folie verhindern soll. Das Vorstehende gilt nicht für Sonderfolien, für die möglicherweise individuelle Empfehlungen für die Verwendung, Aufbewahrung und Lagerung gelten. Wenn das Produkt bei einer anderen als der Gebrauchstemperatur gelagert wird – sollte das Produkt vor Gebrauch mindestens 12 Stunden unter den Gebrauchsbedingungen abgelagert werden.

c). Die originalverpackten Folien können bei entsprechender Sorgfalt aufeinandergestapelt werden – bis maximal 2 Paletten. Paletten müssen unbedingt mit einer Zwischenlage aus Pappe getrennt werden, um eine Beschädigung der Folie zu vermeiden. Schäden an der oberen Folienschicht, die durch unsachgemäßen Schutz der Folie beim Stapeln verursacht wurden, sind gleichbedeutend mit der Nichteinhaltung der Bedingungen für die Aufbewahrung und Lagerung der Folie durch den Kunden, begründen keine Haftung des Lieferanten für den Schaden und sind keine Grundlage für die Reklamation.

d). Es wird empfohlen, eine Stretchfolie innerhalb von 6 Monaten nach Lieferdatum aufzubrauchen, sofern die Empfehlungen des Herstellers bezüglich der Lagerung, Aufbewahrung und Verwendung der Folie befolgt werden. Ausnahmen sind Folien der Marke “High Slip”, Prestretch-Folien und veredelte Folien, wie UV, „High Cling”, „Frozen” etc. Es wird empfohlen, die oben genannten Folienarten innerhalb von 3 Monaten nach Lieferung aufzubrauchen. Diese Frist resultiert aus Erhaltung eines bestimmten Grads an Klebrigkeit dieses Folientyps. Nach dem Zeitraum von 3 Monaten kann es zu einer Herabsetzung der Klebrigkeit der Folie kommen, die ein natürlicher Prozess ist, der in den oben genannten Folienarten stattfindet. Die Reduktion der Klebrigkeit im Laufe der Zeit hat keinen Einfluss auf die übrigen Qualitäts- und Festigkeitsparameter des Produkts. Es wird empfohlen, Folien der Marke Pre-Stretch innerhalb von 3 Monaten nach Lieferdatum aufzubrauchen. Dies ist mit der Spannungsrelaxation verbunden, die sich auf die richtige Verwendung der Folie auswirken kann. Ebenso wird empfohlen, andere vom Lieferanten angebotene Folienarten innerhalb von 3 Monaten nach Lieferdatum aufzubrauchen. Bei späterer Verwendung muss der Kunde die Möglichkeit der Veränderung bestimmter Parameter der Folie durch das Spannungsrelaxation beim Abwickeln der Folie von einer Rolle berücksichtigen. Nur lebensmitteltaugliche Folien sind für den direkten Kontakt mit Lebensmitteln geeignet. Die Verwendung anderer Folien für den Kontakt mit Lebensmitteln durch den Kunden erfolgt auf seine alleinige Verantwortung, sowohl hinsichtlich der Folie als auch des darin verpackten Lebensmittelprodukts. Es wird empfohlen, dass der Kunde die oben genannten Informationen vor der Bestellung berücksichtigt.

  • 8 Entgelt

8.1. Allgemeine Produkt-Preisliste ist beim Verkaufsaußendienstmitarbeiter erhältlich.

8.2. Es kann ein zusätzlicher Rabatt, der sich aus detaillierten von den Parteien unterzeichneten Geschäftsbedingungen und der Einstufung des jeweiligen Kunden nach dem Umsatzwert ergibt, auf die Preisen nach AVB (Ziff. 8.1 und 8.2) gewährt werden.

8.3. Zakład Produkcji Folii EFEKT PLUS Sp. z o.o. behält sich das Recht vor, das Produktangebot, die Produktpreise sowie das Rabattsystem jederzeit zu ändern.

8.4. Bestellungen von Produkten, die vor Benachrichtigung des Kunden über die Änderung der Preisliste und vor dem Datum ihres Inkrafttretens aufgegeben wurden, werden zu den in der vom Lieferanten gesendeten Bestellbestätigung festgelegten geltenden Preisen abgewickelt, sofern sie vollständig bezahlt sind (Vorauszahlung) oder die Höhe des dem Kunden gewährten Lieferantenkredites vollständig umfassen. Bestellungen, die nach Benachrichtigung des Kunden über die Änderung der Preisliste und dem Datum ihres Inkrafttretens aufgegeben wurden, werden gemäß den neuen in der Bestellbestätigung durch den Lieferanten festgelegten Preisen abgewickelt.

8.5. Die Rechnung wird dem Kunden nach Übergabe der Produkte per Post oder in elektronischer Form zugestellt. Die Bereitschaft, eine Rechnung in elektronischer Form zu erhalten, ist einem Verkaufsaußendienstmitarbeiter mitzuteilen.

8.6. Das standardmäßige aufgeschobene Zahlungsziel beträgt 7 Tage nach Rechnungsdatum. Die Zahlung für den Kauf der Produkte gilt als getätigt an dem Tag, an dem die Zahlung auf dem Bankkonto von Zakład Produkcji Folii EFEKT PLUS Sp. z o.o. gutgeschrieben wurde. Ein abweichender Zahlungstermin kann sich aus den unterzeichneten ausführlichen Geschäftsbedingungen und der Einstufung eines bestimmten Kunden nach dem Umsatzwert ergeben.

8.7. Falls der Kunde die Zahlung an dem in der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum nicht geleistet hat, ist Zakład Produkcji Folii EFEKT PLUS Sp. z o.o. insbesondere berechtigt:

  • die Lieferung von Produkten auszusetzen oder einzustellen und/oder
  • Zinsen wegen des Verzugs im Handelsverkehr und pauschalierte Mahnkosten auf den ausstehenden Betrag beim Zahlungsverzug zu berechnen.

Die Ausübung eines der oben genannten Rechte durch Zakład Produkcji Folii EFEKT PLUS Sp. z o.o. erfolgt nach Wahl des Lieferanten und schließt keinesfalls die Anwendung anderer in den einschlägigen Vorschriften vorgesehener Rechtsschutzmaßnahmen aus.

8.8. Die Parteien vereinbaren, dass während der Laufzeit dieser AVB der Gesamtwert der von Zakład Produkcji Folii EFEKT PLUS Sp. z o.o. ausgeführten Bestellungen (übernommenen Produkte), für deren Kauf der Kunde noch nicht bezahlt hat, den Betrag des Lieferantenkreditlimits nicht überschreiten darf, der durch separate Vereinbarungen der Parteien festgelegt wird.

8.9. Im Falle von vollständiger Ausschöpfung des Lieferantenkreditlimits durch den Kunden ist Zakład Produkcji Folii EFEKT PLUS Sp. z o.o. berechtigt, den weiteren Verkauf von Produkten einzustellen, sofern seine Umsetzung zu einer Überschreitung des Lieferantenkreditlimits führen würde. Es ist möglich, ggf. das Lieferantenkreditlimit im Wege gesonderter Vereinbarungen zwischen den Parteien zu ändern.

8.10. Die Einreichung einer Reklamation des gekauften Produkts und die Durchführung des Reklamationsverfahrens entbinden den Kunden nicht von der Verpflichtung, den fälligen Betrag termingerecht zu begleichen.

8.11. Die Bezahlung der bestellten Produkte kann aufgrund einer 100%-igen Vorauszahlung des Kunden auf der Grundlage einer Proforma-Rechnung erfolgen.

  • 9 Risikoübergang

9.1. Mit der Übergabe der bestellgegenständlichen Produkte an den Kunden oder das Transportunternehmen gehen alle mit den Produkten verbundenen Nutzen und Lasten sowie die Gefahr des zufälligen Verlusts oder der Beschädigung auf ihn über.

9.2. Bei Beauftragung eines Frachtführers mit der Lieferung der bestellten Produkte – die Übergabe der Ware durch den Lieferanten gemäß Art. 544 § 1 des Zivilgesetzbuches erfolgt zum Zeitpunkt des Anvertrauens der Produkte dem Frachtführer zum Transport. Der Fahrer beteiligt sich an der Verladung und dem Verstauen der Produkte, prüft die Korrektheit dieser Maßnahmen, einschließlich, ob ihr Ergebnis eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer oder die Sendung darstellt, und sichert die Ladung für den Transport.

9.3. Das Produkt wird vom Frachtführer an die in der Bestellung angegebene Lieferadresse geliefert. Falls der Kunde nach Aufgabe der Bestellung über die Änderung der vorstehenden Adresse informiert, ist er verpflichtet, die daraus entstehenden Kosten zu tragen, es sei denn, sie wurde dem Lieferanten mindestens 2 Wochen vor dem geplanten Versandtermin mitgeteilt.

9.4. Der Kunde darf in der Bestellung nur eine Lieferadresse angeben.

9.5. Der Kunde hat – bei der Lieferung der Produkte durch den Frachtführer – für die Entladung der Produkte zu sorgen und die gelieferten Produkte zu prüfen sowie trägt die damit verbundenen Kosten und Risiken, unabhängig davon, welche Vertragspartei zur Übernahme der Transportkosten verpflichtet ist.

9.6. Die Produkte werden auf einer nicht rückgabefähigen DER EURO-PALETTE ÄHNLICHEN PALETTE (80 x 120), EURO-PALETTE (80×120) oder INDUSTRIE-PALETTE (110 x 130, 100 x 120) geliefert, es sei denn, die Parteien haben anders vereinbart.

9.7. Der Lieferant ist nicht verantwortlich für die Folgen von Verzögerungen bei der Lieferung von Produkten, die sich aus vom Frachtführer zu vertretenden Umständen ergeben.

9.8. Der Kunde bestätigt die Abnahme der Produkte auf: einem Abnahmeprotokoll, einer Kopie der Rechnung, einem Lieferschein und einem Frachtbrief. Mit der Abnahme der Produkte bestätigt der Kunde, dass keine sichtbaren äußeren Mängel vorhanden sind.

9.9. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Produkte auf Übereinstimmung mit der Bestellung, quantitativ und qualitativ im Hinblick auf zum Zeitpunkt der Lieferung nicht versteckte Mängel zu überprüfen.

9.10. Der Kunde ist ferner verpflichtet, bei der Abnahme der Sendung die Verpackung der Produkte (und die Produkte selbst, falls möglich) auf sichtbare Transportschäden zu untersuchen und alle Schritte zu unternehmen, um die Verantwortung des Frachtführers festzustellen und ein entsprechendes Schadensprotokoll zu erstellen. Etwaige Fehlmengen oder Schäden an den Produkten sind zu vermerken.

9.11. Der Kunde sichert die beschädigten Produkte und ermöglicht die Durchführung der Inspektion durch den Frachtführer, den Lieferanten (sofern zutreffend) oder deren Versicherer.

9.12. Die Abnahme der Produkte durch den Kunden ohne entsprechende Sorgfalt und ohne Durchführung der in Abs. 9.10, 9.11 und 7.11 genannten Maßnahmen gilt vorbehaltlich § 7 der AVB als Bestätigung der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung und der gelieferten Ware.

9.13. Der Käufer haftet gegenüber dem Verkäufer in vollem Umfang für Schäden, die sich aus einer Verweigerung der Abnahme der gelieferten Ware ohne rechtfertigenden Grund ergeben.

  • 10 Rechte des geistigen Eigentums

10.1. Alle geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf die Produkte sind und bleiben ausschließliches Eigentum von Zakład Produkcji Folii EFEKT PLUS Sp. z o.o. Durch diese AVB und den auf ihrer Grundlage durchgeführten Verkauf von Produkten erwirbt der Kunde keine geistigen Eigentumsrechte. Keine der Bestimmungen dieser AVB darf so ausgelegt werden, dass sie Lizenz oder Recht zur Nutzung von geistigen Eigentumsrechten darstellt.

10.2. Der Kunde verpflichtet sich, alle geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf die Produkte, die Eigentum von Zakład Produkcji Folii EFEKT PLUS Sp. z o.o. sind, einzuhalten.

10.3. Der Kunde verpflichtet sich, die Produkte zu den in diesen AVB festgelegten Bedingungen auf den Markt zu bringen und zu bewerben, wobei die Produkte mit solchen Marken und Handelsnamen versehen werden müssen, die von Zakład Produkcji Folii EFEKT PLUS Sp. z o.o. verwendet werden.

  • 11 Vertraulichkeit

11.1. Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, die von der anderen Partei im Zusammenhang mit dem Abschluss dieser AVB und dem Verkauf von Produkten auf ihrer Grundlage übermittelten Informationen vertraulich zu behandeln, es sei denn, die Notwendigkeit der Offenlegung von Informationen ergibt sich aus den Bestimmungen des anwendbaren Rechts und Aufforderungen entsprechender öffentlicher Behörden. Wird eine Partei aufgrund der einschlägigen Rechtsvorschriften verpflichtet, vertrauliche Informationen gemäß diesen AVB offenzulegen, ist sie verpflichtet, der anderen Partei unverzüglich die Informationen über die Übermittlung der Information, den Empfänger der Information und den Umfang der Information mitzuteilen.

11.2. Die Pflicht gemäß Ziff. 11.1. bindet die Parteien während der Laufzeit der AVB und innerhalb von (3) Jahren nach Datum deren Auflösung.

  • 12 Schlussbestimmungen

12.1. Diese AVB sowie Geschäftsbedingungen samt Anhängen und Dokumenten, einschließlich Rechnungen, die auf Grundlage dieser AVB ausgestellt wurden, stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien im Bereich des Verkaufs der Produkte an den Kunden durch Zakład Produkcji Folii EFEKT PLUS Sp. z o.o.

12.2. Die Zusammenarbeit zwischen den Parteien kann personenbezogene Daten des Kunden umfassen, falls der Kunde sein Geschäft in Form eines Einzelunternehmens oder einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ausübt. Informationen über die Art und Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Lieferanten sowie die diesbezüglichen Rechte des Kunden:

a). Datenverantwortlicher

Zakład Produkcji Folii „EFEKT PLUS” Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością mit Sitz in Warschau, 00-120 Warschau, ul. Złota 44/334, E-Mail: biuro@folia-stretch.pl ist ein Datenverantwortlicher der von Ihnen bereitgestellten personenbezogenen Daten von natürlichen Personen. Der Ort der Datenverarbeitung ist die jeweilige Sitzadresse sowie die Niederlassung in Głogów Małopolski, ul. Innowacyjna 10, 36-060 Głogów Młp.

b). Datenschutzbeauftragter

Die Gesellschaft bestellt keinen Datenschutzbeauftragten. In allen Angelegenheiten bezüglich der Datenverarbeitung können Sie den Datenverantwortlichen unter der E-Mail-Adresse biuro@folia-stretch.pl oder per Brief unter der Adresse: ul. Innowacyjna 10, 36-060 Głogów Małopolski kontaktieren.

c). Zwecke und Grundlagen der Verarbeitung

Die Zwecke und Grundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten stehen immer im Einklang mit den Bestimmungen der DSGVO. Die Grundlage für die Datenverarbeitung kann die Einwilligung zu ihrer Verarbeitung, Erfüllung oder Abschluss eines Vertrages, eine gesetzliche Verpflichtung des Datenverantwortlichen oder die berechtigten Interessen des Datenverantwortlichen sein.

Im Falle der Datenverarbeitung auf Grundlage einer Einwilligung haben Sie das Recht, Ihre Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit zu widerrufen, wobei durch den Widerruf der Einwilligung die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt wird.

d). Widerspruchsrecht.

Eine Person, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden, hat das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten einzulegen. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, er kann nachweisen, dass in Bezug auf diese Daten für den Datenverantwortlichen wichtige rechtlich begründete Gründe vorliegen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Daten sind für die Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich.

Die betroffene Person hat das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Direktwerbung einzulegen. Wenn die betroffene Person von diesem Recht Gebrauch macht – stellt der Datenverantwortliche die Datenverarbeitung zu diesem Zweck ein.

e). Zeitraum der Datenspeicherung

Personenbezogene Daten werden so lange verarbeitet, wie es dafür rechtliche und tatsächliche Gründe vorliegen.

Die zum Zwecke des Direktmarketings unserer Produkte und Dienstleistungen verarbeiteten Daten können so lange verarbeitet werden, bis ein Widerspruch gegen ihre Verarbeitung zu Marketingzwecken eingelegt wird oder der Datenverantwortliche feststellt, dass die Daten nicht mehr aktuell sind.

f). Datenempfänger

Auf die dem Datenverantwortlichen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten können Subunternehmer des Datenverantwortlichen zugreifen, d.h.

  • Transportunternehmen, die im Auftrag des Datenverantwortlichen Transportdienstleistungen erbringen – in begrenztem Umfang wie: Beladungs- / Entladungsort,
  • Unternehmen, die Rechtsdienstleistungen für den Datenverantwortlichen erbringen,
  • Unternehmen, die Umweltschutzdienstleistungen für den Datenverantwortlichen erbringen,
  • Unternehmen, die IT-Dienste im Zusammenhang mit der direkten Pflege des Buchhaltungssystems erbringen,
  • Schadensregulierer – im Schadensfall
  • Unternehmen, die sich mit der professionellen Forderungsausfallversicherung gemäß Regelungen der Finanzaufsichtskommission befassen,
  • Unternehmen, die sich mit der kurzfristigen Finanzierung von Forderungen wie Factoring befassen.

g). Rechte der betroffenen Personen:

Gemäß der DSGVO hat eine Person, deren Daten vom Datenverantwortlichen verarbeitet werden:

  1. das Recht auf Zugriff auf ihre Daten und Erhalt deren Kopie;
  2. das Recht auf die Korrektur (Berichtigung) ihrer Daten;
  3. das Recht auf die Löschung von Daten und Einschränkung der Verarbeitung der Daten;
  4. das Recht auf die Einlegung des Widerspruchs gegen die Verarbeitung der Daten;
  5. das Recht auf Datenübertragbarkeit;
  6. das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde.

h). Informationen zur Pflicht/zur freiwilligen Bereitstellung von Daten

Die Bereitstellung von Daten ist freiwillig, kann jedoch zum Abschluss oder zur Erfüllung des Vertrags oder zur Durchführung anderer Maßnahmen erforderlich sein.

Der Kunde ist berechtigt, der Erhebung oder Nutzung der personenbezogenen Daten durch den Lieferanten in der in dieser Information dargestellten Weise zu widersprechen. Will der Kunde widersprechen, kann er sich an uns an die Adresse Zakład Produkcji Folii „EFEKT PLUS” Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością mit Sitz in Warschau, 00-120 Warschau, ul. Złota 44/334, E.Mail: biuro@folia-stretch.pl wenden.

12.3. Zakład Produkcji Folii EFEKT PLUS Sp. z o.o. und der Kunde sind in jeder Hinsicht unabhängige Vertragspartner und so werden sie gegenüber Dritten auftreten. Keine Partei ist berechtigt, im Namen der anderen Partei jegliche Verpflichtungen einzugehen. Keine der Bestimmungen dieser AVB darf dahingehend ausgelegt werden, dass ein Agenturverhältnis zwischen Zakład Produkcji Folii EFEKT PLUS Sp. z o.o. und dem Kunden besteht.

12.4. Das auf diese AVB anwendbare Recht ist das polnische Recht.

12.5. Diese AVB wurden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und treten am Tag deren Veröffentlichung in Kraft.

12.6. Die Anhänge zu den AVB bilden deren integralen Bestandteil.

12.7. Sämtliche Änderungen der AVB bedürfen der Schriftform in Form von einem Nachtrag zu diesen AVB.

Anhänge:

  1. Muster der Reklamationsmeldung – Herunterladen
  2. Angaben zur Zakład Produkcji Folii EFEKT PLUS Sp. z o.o.
  • Webseite des Lieferanten: www.folia-stretch.pl
  • Telefonnummer der Kundenservice-Abteilung des Lieferanten: +48 17 740 98 60
  • Fax-Nummer des Lieferanten: +48 17 740 98 71
  • E-Mail-Adresse des Lieferanten: biuro@folia-stretch.pl

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